Termin ist der 17.03.2019
Nach dem Waffengesetz §27 und der Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 10 und § 11 wird zur ordnungsgemäßen Durchführung des Schießbetriebs eine Aufsicht benötigt. Die Aufsicht muss sachkundig und geeignet sein.
Auf vielen Schießständen müssen die Schützen eine Aufsicht (Schießleiter) zum Schießen selbst stellen (mitbringen) um Schießen zu können.
Lehrgangskosten und weitere Informationen finden sie auf unserer Internetseite oder sie schreiben uns eine eMail , gerne beantworten wir ihre Fragen auch telefonisch unter 03643 4790 458
In den Lehrgangskosten enthalten, Kaffee und Wasser zum Lehrgang erhalten sie vor Ort eine Handreichung.
Weitere Informationen finden sie hier http://www.schiessschulebecker.de/standaufsicht.htm 69,-€ in Verbindung mit einem Sachkundekurs 55,-€
Der Teilnahmenachweis erfolgt in Form einer Urkunde und eines Ausweises.
Mit freundlichen Grüßen
ihr Team der SchiessSchuleBecker